Beitrag vom 23. November 2021
2G-Regelung im Sport ab dem 24.11.21
gemeinsame Sportausübung nur noch für immunisierte Personen
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung (gültig ab dem 24.11.21) ist die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten nur noch für immunisierte Personen (geimpft und genesen) erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
Ausnahmeregelungen für z.B. den Rehasport sind uns derzeit (noch) nicht bekannt.